Verkaufs- und Lieferbedingungen
1 Allgemeines
(1) Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen richten sich ausschließlich an Unternehmer und sind für alle gegenwärtigen und künftigen geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe und sonstige Rechtsgeschäf-te zwischen der MEWA SERVICE AG und dem Käufer rechtsverbindlich.
(2) Abweichende Vereinbarungen, Geschäftsbedingungen, telefonische oder mündliche Abmachun-gen sind nur dann verbindlich, wenn sie von MEWA schriftlich bestätigt werden. Aufträge gelten erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch MEWA, spätestens jedoch mit Lieferung als angenom-men. Im Falle umgehender Lieferung gilt der Lieferschein als Auftragsbestätigung.
2 Vertragsabschluss
Der Käufer gibt mit seiner Bestellung ein verbindliches Angebot auf Lieferung der bestellten Artikel ab. Ein Vertragsschluss zwischen dem Käufer und MEWA kommt erst dann zustande, wenn MEWA dieses Angebot ausdrücklich annimmt oder die Artikel an den Käufer versendet. MEWA behält sich vor, die versprochene Leistung nicht zu erbringen und dafür den Kaufpreis an den Käufer zurückzuerstatten, wenn die Artikel trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Vertrags nicht oder vorüber-gehend nicht lieferbar sind.
3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise sind CHF-Preise zzgl. der am Liefertag jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
(2) Die Lieferung erfolgt auf Rechnung oder per Abbuchung von einer MEWA zuvor anzugebenden Kontoverbindung. Alle Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Zugang.
(3) Die Parteien vereinbaren, dass MEWA nach Ankündigung die Rechnungsstellung auch in elektro-nischer Form vornehmen kann.
4 Lieferung, Gefahrenübergang und Rückgaberecht
(1) Ab einem Nettoauftragswert von mindestens CHF 150,00 sind Porto und Versand innerhalb der Landesgrenzen frei. Bei abweichenden Verkaufspreisen aufgrund von Sondermengen/Sonderaktionen erhöht sich der Nettoauftragswert für Lieferungen frei Haus innerhalb der Landesgrenzen auf mindes-tens CHF 350,00. Darunter wird dem Käufer ein Kleinmengenzuschlag von CHF 25,00 pro Paket be-rechnet. Bei Versand/Lieferung ins Ausland werden die jeweils anfallenden Versandkosten dem Käu-fer in Rechnung gestellt. Insbesondere bei Lieferungen ins Ausland können zusätzliche Kosten anfal-len. Sämtliche Fracht-, Transport-, Verpackungs- und Versandkosten sowie alle Kosten, die im Zu-sammenhang mit der Verzollung, dem Ex-und Import sowie der Einholung ggf. länderspezifischer erforderlicher Genehmigungen, Zertifizierungen und Zertifikate entstehen, sind vom Kunden zu tra-gen.
(2) MEWA liefert mit Beförderungsmitteln – nach Wahl von MEWA – an den Geschäftssitz bzw. die vereinbarte Lieferanschrift des Käufers. Zu Teillieferungen ist MEWA berechtigt. Mit Übergabe der Waren an den Geschäftssitz und/oder die Lieferanschrift des Käufers trägt dieser die Verantwortung für die Ware.
(3) Sollte der Käufer mit einem gelieferten Artikel nicht zufrieden sein, kann er ihn innerhalb von 14 Tagen – unbenutzt und in Originalverpackung von MEWA – zurückgeben. Individuell auf Wunsch des Käufers bestickte, bedruckte oder in sonstiger Weise veredelte Artikel sind von diesem Rückga-berecht ausgeschlossen. Gleiches gilt für Artikel, die nicht im angebotenen Standard-Sortiment von MEWA enthalten sind. Artikel, die zurückgegeben werden, können bei einer regelmäßigen Beliefe-rung des Kunden mit der MEWA Dienstleistung kostenfrei dem MEWA Servicefahrer mitgegeben werden. Unfrei an MEWA zurückgesandte Ware kann nicht angenommen werden und gilt daher nicht als zurückgenommen. Unterschreitet der Nettoauftragswert nach der Retourengutschrift die CHF 150,00 Grenze, so fällt der Kleinmengenzuschlag in Höhe von CHF 25,00 an, der mit der Retou-rengutschrift verrechnet wird.
(4) Wünscht der Käufer einen kundenindividuellen Artikel, behält sich MEWA das Recht vor, jede gewünschte Änderung des Käufers nach erfolgter Musterbestellung in Rechnung zu stellen. MEWA stellt dem Käufer für jede Änderung nach erfolgter Musterbestellung einen Betrag i.H.v. CHF 500,00 pro Teil in Rechnung.
(5) Wünscht der Käufer die Veredelung eines Artikels, kann MEWA dem Kunden die Kosten dafür (z.B. Stickprogramm, Muster usw.) sofort berechnen.
(6) MEWA berechnet bei kleineren Bestellmengen als die im Katalog angegebene Verpackungsein-heit einen Aufschlag von mindestens 15 % pro Artikel. Ein Aufschlag wird auch dann berechnet, wenn die Verpackungseinheit nicht eingehalten wird und der Käufer insgesamt die Stückzahl der Verpackungseinheit überschreitet.
5 Eigentumsvorbehalt
(1) MEWA bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die ihr aus jedem Rechtsgrund gegenüber dem Käufer zustehen, Eigentümerin der Wa-re.
(2) Wird die Vergütung vom Käufer nicht bezahlt, so ist MEWA nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und deren fruchtlosem Ablauf berechtigt, die Ware zurückzunehmen und ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.
(3) Bei Zugriffen von Dritten auf die Ware wird der Käufer auf das Eigentum von MEWA hinweisen und MEWA unverzüglich benachrichtigen.
5 Gewährleistung
(1) MEWA steht nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen dafür ein, dass die Ware zum Zeit-punkt des Gefahrübergangs frei von Sachmängeln ist.
(2) Erkennbare Mängel hinsichtlich der Qualität, der Beschaffenheit und der Menge sind MEWA un-verzüglich nach Empfang der Ware, nicht erkennbare Mängel unverzüglich nach Entdeckung schrift-lich anzuzeigen.
(3) Unwesentliche Farbabweichungen bei den Waren werden vom Käufer akzeptiert und gelten nicht als Sachmängel.
(4) Sachmängel werden von MEWA innerhalb angemessener Frist behoben (Nacherfüllung). Dies geschieht nach Wahl von MEWA entweder durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung mangelfreier Ware (Ersatzlieferung). Wenn eine solche Nacherfüllung fehlschlägt, dem Käufer unzumutbar ist oder von MEWA abgelehnt wird oder wenn dies aus sonstigen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist, stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte uneingeschränkt zu. Ein Recht zum Rücktritt besteht jedoch nicht, sofern es sich lediglich um einen unerheblichen Sachmangel handelt.
(5) Die Verantwortlichkeit von MEWA entfällt, soweit der Käufer ohne Zustimmung von MEWA die Ware selbst ändert und/oder bearbeitet oder durch Dritte ändern und/oder bearbeiten lässt, es sei denn, er führt den Nachweis, dass die noch in Rede stehenden Sachmängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Nacherfüllung durch die Änderung nicht erschwert wird.
(6) MEWA haftet nicht für Sachmängel, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedie-nungsfehler entstehen. MEWA haftet ebenfalls nicht für unsachgemäßen Gebrauch der Ware. Zu reklamierende Artikel müssen in sauberem Zustand an MEWA gesendet werden. Kosten, die durch die Säuberung/ Reinigung entstehen, werden dem Käufer berechnet bzw. unsauber zurückgesendete Artikel werden nicht zurückgenommen. Die Frachtkosten für die Rücksendung und Neuauslieferung übernimmt der Käufer. Bei berechtigten Reklamationen übernimmt MEWA die Frachtkosten der Neu-auslieferung.
(7) Die Abs. (1) bis (3) gelten auch für Rechtsmängel.
7 Haftung
(1) Für Personenschäden und für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz haftet MEWA nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Für sonstige Schäden haftet MEWA, sofern sich nicht aus einer von MEWA übernommenen Garan-tie etwas anderes ergibt, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
(a) MEWA haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursacht wurden.
(b) MEWA haftet auf Schadensersatz begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für Schäden aus einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Kardinalpflichten (1. Alternative.) sowie für Schäden, die von einfachen Erfüllungsgehilfen von ME-WA grob fahrlässig oder vorsätzlich ohne Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Kardinal-pflichten verursacht wurden (2. Alternative.).
(c) Im Rahmen von Punkt 7 Abs. (2) (b) (1. Alternative.) haftet MEWA nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter mit Ausnahme von Ansprüchen aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter.
(3) Im Übrigen ist jegliche Haftung von MEWA ausgeschlossen.
8 Höhere Gewalt
MEWA haftet nicht für Schäden infolge unvollständiger, verspäteter oder nicht erfolgter Lieferung, sofern diese durch Feuer, Streik, Aussperrungen, Pandemien, höhere Gewalt, Lieferverzögerungen von Vorlieferanten oder durch andere, außerhalb des Machtbereichs von MEWA liegende Umstände und Störungen verursacht werden. Bei Nichtlieferung oder Lieferverzögerung von Vorlieferanten ist MEWA dem Käufer gegenüber zum Rücktritt berechtigt.
9 Sonstiges
(1) MEWA liefert und versendet nicht an in Embargo-Länder und/oder an von internationalen Sanktio-nen (z. B. Dual-Use-VO) betroffene juristische und natürliche Personen. MEWA kann – ist jedoch nicht dazu verpflichtet - in oben genannte Länder liefern, sofern die Lieferung im Vorfeld explizit durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) genehmigt worden ist.
(2) Sollte MEWA in Absprache mit dem Käufer entsprechende Anträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen, hat der Käufer die von seiner Seite für das Genehmigungsverfah-ren erforderlichen Dokumentationen und Unterlagen, wie z.B. eine Endverbleibserklärung etc. bei-zubringen. Sämtliche Kosten für das Genehmigungsverfahren trägt der Käufer.
10 Abschließende Bestimmungen/Gerichtsstand
(1) Rechte des Käufers aus den mit MEWA getätigten Geschäften dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung von MEWA abgetreten werden.
(2) Die Unwirksamkeit einer dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame Bestimmungen er-setzt, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitest möglich nahekommen.
(3) Es gilt ausschließlich das nationale Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrags-verhältnis ist der Sitz von MEWA.
11 Datenschutz/werbliche Ansprache
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch MEWA erfolgt im Rahmen der geltenden daten-schutzrechtlichen Bestimmungen. MEWA verarbeitet personenbezogene Daten insbesondere zur Auftragsabwicklung, Kundenbetreuung, zur Information über MEWA Produkte/Services sowie zur internen Marktforschung zum Zwecke der Verbesserung der MEWA Produkte/Services und zur Stär-kung der Kundenbeziehung (z.B. Kundenzufriedenheitsbefragungen). Umfassende Informationen zum Datenschutz und der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die MEWA Unternehmensgruppe sowie zu den Rechten als Betroffener sind unter https://www.mewa.ch/sonstiges/umgang-mit-personenbezogenen-daten/ abrufbar.
Eine werbliche Ansprache von Kunden mittels E-Mail/Fax/Telefon erfolgt grundsätzlich nur bei Vor-liegen einer ausdrücklichen oder (bei telefonischem Kontakt) mutmaßlichen Einwilligung und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen. Ohne Einwilligung des Kunden verwendet MEWA dessen E-Mail-Adresse nur dann für Zwecke der Werbung und internen Marktforschung, wenn MEWA die E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Erbringung von MEWA Produkten / Services erhalten und der Kunde der werblichen Verwendung nicht widersprochen hat. Hierbei be-schränkt sich die Verwendung durch MEWA auf Maßnahmen der Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen, einschließlich entsprechender Marktforschungsinitiativen. Der Kunde kann dieser Verwendung seiner E-Mail-Adresse jederzeit gegenüber MEWA mit Wirkung für die Zu-kunft widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.